IT-Gutachten
Begutachtung von Systemen und Anwendungen der Informationsverarbeitung
Sachverständige erstellen methodisch fundierte, objektive und nachvollziehbare IT-Gutachten zur Bewertung technischer, funktionaler, organisatorischer oder wirtschaftlicher Aspekte von IT-Systemen, die meist in rechtlichen und geschäftlichen Kontexten von Bedeutung sind.
Zweck und Einsatzgebiete von IT-Gutachten
1. Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren
- Gutachten werden genutzt, um technische Sachverhalte zu klären und als Beweismittel in Gerichtsverfahren zu dienen.
- Typische Fälle umfassen Urheberrechtsverletzungen, Softwarefehler oder Schadensfälle.
2. Schadensermittlung und -bewertung
- Gutachten bieten eine unabhängige und fachkundige Einschätzung der Schadensursache und des Schadensumfangs.
- Wertgutachten dient dazu, den finanziellen Wert eines beschädigten oder zerstörten Vermögensgegenstands vor und nach dem Schadensfall zu ermitteln.
3. Qualitätsprüfung und Zertifizierung
- Gutachten können genutzt werden, um die Einhaltung von IT-Standards und Normen zu prüfen und zu zertifizieren.
- Sie helfen bei der Sicherstellung von Qualitätsstandards in der Softwareentwicklung oder bei IT-Dienstleistungen.
4. Technologische Bewertung und Beratung
- Unternehmen können Gutachten anfordern, um eine unabhängige Bewertung ihrer IT-Infrastruktur oder eines neuen IT-Projekts zu erhalten.
- Sie dienen zur Risikobewertung und zur Optimierung von IT-Prozessen sowie bei Investitionsentscheidungen.
Vorteile von IT-Gutachten
Objektivität und Unabhängigkeit
Unabhängige Gutachten bieten eine objektive Bewertung und können als glaubwürdige Quelle in Entscheidungsprozessen dienen.
Rechtssicherheit
Sie tragen zur Klarstellung und Dokumentation technischer Sachverhalte bei, was in rechtlichen Kontexten von Bedeutung ist.
Risikominimierung
Sie unterstützen Unternehmen dabei, IT-Risiken zu identifizieren und zu mitigieren.
Mein Angebot als IT-Gutachter
- Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten zur Tatsachenfeststellung; häufig als Mittel zur Abschätzung von Aussichten im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen.
- Gerichtsgutachten im Auftrag von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden.
- Privatgutachten für Investitionsentscheidungen sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Gutachten.
- Wertgutachten zur Feststellung des tatsächlichen Werts einer Software oder einer technischen Anlage.
- Versicherungsgutachten, die Versicherungen im Rahmen der Schadens- oder Mängelregulierung verwenden, welche aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt werden.
Der gutachterliche Ansatz umfasst alle Bereiche der Verarbeitung von Information, darunter Hard- und Software, die Konzeption und Analyse von lokalen und vernetzten Systemen sowie die Computer Forensik. Bei Bereichen außerhalb der eigenen Expertise steht ein unterstützendes Netzwerk spezialisierter Gutachter zur Verfügung, bspw. für Datenrettung, Telekommunikation, digitale Fotografie oder Elektronik.
Unverbindliches Beratungsgespräch
Bezüglich der Erstellung eines Gutachtens kontaktieren Sie mich bitte. Gerne vereinbaren wir einen Telefontermin für ein unverbindliches Gespräch.