IT-REVISION
Revisorische Begutachtung von Systemen und anwendungen
Die Notwendigkeit unabhängige Beurteilungen eines Informationsverbunds zu erhalten nimmt kontinuierlich zu, insbesondere angesichts der steigenden Gefahren aus dem Cyberraum und der betrieblichen Abhängigkeit von IT-Systemen. Die Einhaltung regulatorischer Anforderungen steht dabei meist im Fokus. Solche Anforderungen können branchenspezifischer, vertraglicher, unternehmensinterner oder gesetzlicher Natur sein. Genügt eine Prüfung anerkannten Standards, dokumentiert sie die angewandten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen hinsichtlich der geforderten Kriterien und bewertet ihre Angemessenheit und Wirksamkeit.
Der IDW Standard PS 860 bietet mit seinem strukturierten Rahmenwerk ein Vorgehensmodell mit hohem Qualitätsanspruch und erlaubt eine klare Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse solcher Prüfungen. Ergänzend wurden zusätzliche Prüfungshinweise entwickelt, die es erlauben die Grundsätze dieses Standards für spezifische Anforderungen zu konkretisieren. Dazu zählen die Prüfungshinweise zur Prüfung der Einhaltung der GoBD, die Prüfung von Betreibern kritischer Infrastrukturen, die Prüfung von Cloud Diensten sowie die Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der DSGVO und dem BDSG.
IT-Prüfungen nach IDW PS 860 erfolgen außerhalb der Jahresabschlussprüfung, wohingegen IT-Systemprüfungen gemäß ISA [DE] 315 als integraler Bestandteil der risikoorientierten Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer erfolgen. Mit dem weiteren Standard IDW PS 980 bietet das IDW eine anerkannte Methodik zur Beurteilung und Prüfung von Compliance-Management-Systemen in Unternehmen.
Mein Angebot
Sachverständiger Gutachter
Als sachverständiger Gutachter unterstütze ich Wirtschaftsprüfer bei der Durchführung von IT-Systemprüfungen sowie bei Prüfungen im Bereich des IT-Compliance-Managements, insbesondere im Hinblick auf die Informationssicherheit.
Eine Bestätigung der Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben obliegt dem Wirtschaftsprüfer.
Vorbereitende Assessments
Unabhängig von einer durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführten Prüfung kann ein IT-Systemverbund mittels eines revisorischen Gutachtens erwartbare Feststellungen eines Prüfers dokumentieren und so zu einer optimalen Vorbereitung auf die Prüfung beitragen, indem diese Punkte bereits vor der eigentlichen Prüfung adressiert werden.
Unverbindliches Beratungsgespräch
Bezüglich der Erstellung eines revisorischen Gutachtens kontaktieren Sie mich bitte. Gerne vereinbaren wir einen Telefontermin für ein unverbindliches Gespräch.